Betriebsfinanzamt

Betriebsfinanzamt
Finanzamt, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen gewerblichen Betrieb die Geschäftsleitung befindet oder bei ausländischen gewerblichen Betrieben eine Betriebsstätte (bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste) unterhalten wird (§ 18 I 2 AO). Das B. ist örtlich zuständig für gesonderte Feststellungen über den  Einheitswert des gewerblichen Betriebs und  Gewinnfeststellungen bei Mitunternehmerschaften.

Lexikon der Economics. 2013.

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